Nov 3, 2026

Split Klimaanlage Förderung 2026: Sätze und Antrag

Split Klimaanlage Förderung 2026: Sätze und Antrag

Eine Split-Anlage wird nur gefördert, wenn sie als elektrische Luft-Luft-Wärmepumpe heizt und die konkrete Kombination aus Außen- und Innengeräten die BEG-Mindestanforderungen erfüllt. Für eine solche Anlage beträgt die Grundförderung 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Der beliebteste Ratschlag im Netz lautet sinngemäß, Sie sollten einfach eine Split-Klimaanlage kaufen und sich einen Teil der Kosten zurückholen. Genau dieser Ratschlag führt viele Käufer in die falsche Richtung. Gefördert wird nicht das Produkt an der Wand, sondern ein bestimmter Einsatzzweck in einem bestimmten Programm, und das zu den Regeln am Tag der Antragstellung.

Deshalb beginnt eine sinnvolle Entscheidung nicht beim Gerätekatalog. Sie beginnt mit drei Fragen in dieser Reihenfolge. Erstens, in welches Förderprogramm fällt Ihr Vorhaben überhaupt. Zweitens, heizt die exakt geplante Gerätepaarung nachweisbar als Luft-Luft-Wärmepumpe. Drittens, welcher Fördersatz gilt an Ihrem geplanten Antragstermin. Wer diese Reihenfolge umdreht, unterschreibt womöglich ein Angebot für ein reines Kühlgerät und erfährt erst danach, dass es dafür keinen Heizungszuschuss gibt.

Inhaltsverzeichnis

Programme für Wohnen und Gewerbe im Vergleich

Vier Zeilen genügen, um die meisten Irrtümer zur Split Klimaanlage Förderung zu sortieren. Wohngebäude und Gewerbe laufen in getrennten Programmen, und eine Anlage, die nur kühlt, fällt aus der Heizungsförderung heraus.

Förderprogramme für Split- und Multisplit-Anlagen 2026

ProgrammWer beantragtWas gefördert wirdSatz und DeckelFrist oder Hürde
BEG EM Luft-Luft-WärmepumpeEigentümer von Wohngebäuden in DeutschlandGelistete Split- oder Multisplit-Kombination als Heizung, mittlere Klimazone A++ oder A+++Grundfördersatz 30 Prozent der förderfähigen AusgabenMindestinvestition 300 Euro brutto, Antrag vor Beginn
KfW-Heizungsförderung PrivatpersonenPrivatpersonen im bestehenden WohngebäudeElektrische Wärmepumpe einschließlich anrechenbarer Boni30 bis 80 Prozent der förderfähigen KostenKlimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent, erste Senkung ab 1. Februar 2027
BAFA Kälte-Klima-RichtlinieGewerbliche Betreiber, nicht PrivathaushalteStationäre Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln wie R-290 oder R-600aHöchstens 50 Prozent und 200.000 Euro je MaßnahmeElektronischer Antrag, Richtlinie bis 31. Dezember 2026 ohne geplante Verlängerung
Reine Komfort-SplitanlageKein BEG-AntragNur Kühlung ohne förderfähigen HeizbetriebKein HeizungszuschussGewerbe prüft separat die Kälte-Klima-Richtlinie

Wohnen läuft über die Heizung

Die ersten beiden Zeilen hängen zusammen, auch wenn die Zuständigkeit unterschiedlich aussieht. In beiden Fällen steht die Heizfunktion im Mittelpunkt, nicht der Sommerkomfort. Eine Anlage für ein Schlafzimmer, das im Winter weiter über die alte Heizung warm wird, passt nicht in diese Logik, selbst wenn das Datenblatt einen Heizmodus nennt.

Entscheidend ist außerdem, dass die Prozentsätze immer nur auf förderfähige Ausgaben wirken. Nicht jede Zeile eines Komplettangebots zählt automatisch mit. Darum gehört die Kostenabgrenzung in jedes Angebot, bevor Sie mit einem Zuschussbetrag rechnen.

Markieren Sie zuerst Ihre Zeile in der Tabelle. Erst danach lohnt sich jede Diskussion über Gerätetyp, Leistung oder Design der Innengeräte.

Gewerbe läuft über ein eigenes Programm

Die dritte Zeile folgt einer anderen Logik. Laut der BAFA-Programminformation zur Klima- und Kältetechnik fördert die Kälte-Klima-Richtlinie vom 12. Februar 2024 stationäre Anlagen, Nachrüstungen und Effizienzmaßnahmen mit nicht-halogenierten Kältemitteln, bei Split- und Multisplit-Geräten beispielsweise mit Propan (R-290) oder Isobutan (R-600a), mit höchstens 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und höchstens 200.000 Euro je Maßnahme. Dieselbe Programminformation nennt den elektronischen Antrag beim BAFA und das Laufzeitende am 31. Dezember 2026 ohne geplante Verlängerung.

Hier steht also die energieeffiziente Kälte- und Klimatechnik im gewerblichen Einsatz im Mittelpunkt, nicht die Wohnraumheizung. Für ein kleines Büro oder einen Laden, dem es vor allem um Kühlung geht, ist das die richtige Spur. Für einen Privathaushalt ist sie es nicht, und genau diese Verwechslung erzeugt viele enttäuschte Anfragen.

Was die Tabelle bewusst nicht verspricht

Die vierte Zeile ist die ehrlichste der Übersicht. Ein reines Komfortgerät ist ein normaler Kauf ohne Heizungszuschuss, und das ist keine Lücke im System. Es ist die vorgesehene Abgrenzung.

Landes- oder Kommunalprogramme können ergänzend hinzukommen und die Rechnung im Einzelfall verbessern. Sie ersetzen die Bundeslogik aber nicht und heben die Trennung zwischen Heizung und reiner Kühlung nicht auf. Wer als Vermieter oder Kapitalanleger rechnet, sollte Förderzeile und Nutzungsart außerdem getrennt dokumentieren, denn Wohnen und Gewerbe werden im selben Gebäude oft unterschiedlich behandelt, wie auch Immobilienwissen für private Kapitalanleger zur Trennung von Wohn- und Gewerbeeinheiten einordnet.

Wann die Förderung greift und welche Nachweise zählen

Die Eintrittskarte lässt sich in einem Satz sagen. Förderfähig wird eine Split-Anlage nur, wenn sie als elektrisch angetriebene Luft-Luft-Wärmepumpe zur Raumheizung eingesetzt wird und der Heizbetrieb ein wesentlicher, bestimmungsgemäßer Einsatz ist.

Die folgende Infografik fasst diese drei Prüfpunkte Förderfähigkeit, Heizbetrieb und Nachweise zusammen.

Eine Infografik erklärt die Voraussetzungen für die finanzielle Förderung von elektrischen Split-Klimaanlagen zur Raumheizung in Deutschland.

Geprüfte Kombination statt Markenversprechen

Nach den technischen FAQ des BAFA zur BEG sind nur geprüfte und gelistete Gerätekombinationen förderfähig, für deren Anerkennung Einzelprüfungen nach DIN EN 14511 beziehungsweise DIN EN 14825 oder eine Zertifizierung durch ein nach ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut vorliegen, und die in der mittleren Klimazone mindestens die Energieeffizienzklasse A++ oder A+++ erreichen. Das heißt in einfacher Sprache, der Markenname allein sagt nichts aus.

Geprüft wird immer die konkrete Kombination aus Außengerät und Innengeräten. Tauschen Sie ein Innengerät gegen ein anderes Modell, kann sich der Effizienzwert der Paarung ändern. Eine Multisplit-Anlage mit drei Innengeräten ist deshalb ein anderer Prüffall als dieselbe Baureihe mit zwei Innengeräten.

Merkregel für die Bestellung: Kein Angebot ist förderfähig, solange es nur eine Baureihe nennt statt der exakten Typbezeichnungen aller Geräte.

Was nicht in die Akte muss

An zwei Stellen ist der Ablauf einfacher, als viele Eigentümer befürchten. Laut den BAFA-FAQ zu Luft/Luft-Wärmepumpen ist bei diesem Anlagentyp kein zusätzlicher Nachweis über Energielabel oder Herstellerbestätigung erforderlich, und eine Jahresarbeitszahl muss ebenfalls nicht berechnet werden. Dieselbe Quelle stellt klar, dass geeignete Außen- und Innengeräte förderfähig sein können, die Anlage aber nicht lediglich der Raumkühlung dienen darf.

Diese Erleichterung wird oft falsch gelesen. Sie bedeutet nicht, dass Nachweise überflüssig sind. Sie bedeutet nur, dass an die Stelle von Label und Jahresarbeitszahl eine andere, klarere Dokumentation tritt, nämlich der belegte Heizbetrieb der konkreten Kombination.

Ihre Nachweisakte im Überblick

Legen Sie die Unterlagen so an, dass ein Prüfer ohne Rückfragen erkennt, dass die Anlage als Wärmeerzeuger arbeitet. Fünf Punkte gehören in jede Akte.

  • Typbezeichnungen festhalten: Außengerät und jedes einzelne Innengerät stehen mit voller Modellbezeichnung im Angebot, nicht nur als Baureihenkürzel.
  • Effizienzklasse der Kombination belegen: Das Datenblatt weist den Wert für genau diese Paarung aus, passend zur mittleren Klimazone.
  • Heizbetrieb schriftlich festlegen: Angebot und Projektbeschreibung benennen die Raumheizung als vorgesehenen Einsatz, einschließlich der Räume, die beheizt werden.
  • Elektrische Einbindung nachvollziehen: Anschluss und Absicherung der Anlage sind so dokumentiert, dass die Einbindung als Wärmeerzeuger erkennbar ist.
  • Kostenpositionen trennen: Gerät, Montage, Inbetriebnahme, Elektroarbeiten und Dokumentation erscheinen als eigene Zeilen statt als Pauschalpreis.

Eine Sonderkonstellation sollten Sie kennen, bevor Sie planen. Geräte, die ausschließlich Ab- oder Fortluft einer raumlufttechnischen Anlage nutzen, gelten nicht als eigenständiger förderfähiger Wärmeerzeuger. Sie können nur im Zusammenhang mit förderfähiger Lüftungstechnik berücksichtigt werden, weshalb Lüftungskonzepte eine eigene Prüfung brauchen.

Das typische Missverständnis

Viele Leser gehen davon aus, dass ein vorhandener Heizmodus im Prospekt schon genügt. Das stimmt nicht, denn fast jedes moderne Split-Gerät kann technisch heizen. Förderrechtlich zählt, ob die Anlage bestimmungsgemäß zur Beheizung eingesetzt wird und ob die gelistete Kombination die Mindestanforderungen erfüllt.

Umgekehrt gilt, ein ehrlicher Komfortkauf bleibt ein Komfortkauf. Wenn Sie nur ein kühles Schlafzimmer wollen, kaufen Sie das passende Gerät ohne Förderantrag und ohne künstliche Heizbegründung. Diese Klarheit vor der Bestellung spart beiden Seiten Zeit.

Fördersätze Boni und das Risiko des Wartens

Zwei baugleiche Split-Anlagen können unterschiedlich hohe Zuschüsse bekommen. Der Unterschied steckt im Datum, an dem der Antrag eingeht. Wer Sätze, Boni und Stichtage kennt, kann das Warten bewusst einpreisen, statt es dem Zufall zu überlassen.

Eine Infografik zur Förderung von Split-Klimaanlagen mit Fokus auf das Antragsdatum, Grundförderung und Risiken durch Warten.

Zuschusslogik heute und ab 2027

StufeSatzBedingungZeitpunkt
BEG EM Grundförderung30 ProzentMindestinvestition 300 Euro brutto, geprüfte KombinationHeute, Antrag vor Auftrag
KfW Heizungsförderung Privatpersonen30 bis 80 ProzentAnrechenbare Kosten je nach FörderbausteinHeute, veröffentlichte Sätze
Klimageschwindigkeitsbonus16 ProzentHalbjährliche Senkung um 4 ProzentErste Senkung ab 1. Februar 2027
Geplanter Satz für elektrische Wärmepumpen15 ProzentZusätzlich 15 Prozent Bonus für Wärmepumpen aus der EUVoraussichtlich ab erstem Quartal 2027

Was sich ab 2027 voraussichtlich ändert

Die KfW-Informationen zur Heizungsförderung für Privatpersonen/) nennen für bestimmte private Heizungsförderungen Zuschüsse von 30 bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten, wobei der Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent beträgt und ab dem 1. Februar 2027 erstmals sowie danach halbjährlich um jeweils 4 Prozent sinken soll. Für das erste Quartal 2027 ist außerdem geplant, den Fördersatz für elektrisch angetriebene Wärmepumpen auf 15 Prozent zu senken und einen zusätzlichen Bonus von 15 Prozent für Wärmepumpen aus der Europäischen Union einzuführen.

Behandeln Sie diese Zahlen als Planungsstand mit Datum. Ein Antrag im Jahr 2026 folgt der heutigen Logik. Ein Antrag, der ins Jahr 2027 rutscht, muss mit einem halbierten Grundsatz rechnen und zusätzlich klären, ob die gewählte Anlage den EU-Bonus überhaupt auslöst.

Die Rechnung ohne Fantasiepreise

Sie brauchen keinen Gesamtpreis, um das Risiko zu sehen. Rechnen Sie nur mit den Sätzen. Bleiben Ihre anerkannten Kosten gleich, halbiert ein Rückgang von 30 auf 15 Prozent den Grundzuschuss. Ein wegfallender Bonus fehlt vollständig, denn jeder Baustein wird separat auf dieselbe Kostensumme angerechnet.

Der folgende Beitrag zeigt ergänzend, wie Antragstermin und Förderbausteine zusammenhängen.

Warten kann trotzdem richtig sein, etwa wenn die Auslegung noch nicht steht oder ein Gerät nicht lieferbar ist. Dann ist es eine bewusste Entscheidung mit bekanntem Preis. Problematisch wird das unbeabsichtigte Warten, bei dem Beratung, Angebot und Antrag so weit auseinanderfallen, dass ein Stichtag durchrutscht.

Vermieter und kleine Gewerbebetriebe sollten den Antragstermin deshalb genauso planen wie Budget und Einbauzeitraum. Legen Sie fest, welche Boni an Ihrem Antragstag realistisch anrechenbar sind, statt den höchsten veröffentlichten Satz in die Kalkulation zu schreiben. Dieser Höchstsatz gilt als Obergrenze für bestimmte Konstellationen. Was für Ihr Gebäude zählt, steht in der Zusage zu Ihrem Antragsdatum.

Antrag stellen vor Auftrag und Einbau

Der häufigste Förderfehler ist kein falsches Gerät, sondern eine falsche Reihenfolge. Die folgende Grafik zeigt den Ablauf in vier Schritten, danach gehen wir die vollständige Folge mit sieben Schritten durch.

Grafik zur Vorgehensweise bei der Beantragung von Fördermitteln für eine Split-Klimaanlage in vier einfachen Schritten.

Sieben Schritte in der richtigen Reihenfolge

  1. Gebäude und Heizlast klären: Halten Sie Dämmung, Raumflächen und Gebäudealter fest, damit die Auslegung zum geplanten Heizbetrieb passt und nicht nur zur Kühlleistung im Sommer.
  2. Kombination und Kosten festlegen: Schreiben Sie die exakte Außen- und Innengeräte-Kombination, die Förderkategorie und getrennte Kosten für Gerät, Montage, Inbetriebnahme, Elektroarbeiten und Dokumentation in das Angebot.
  3. Mindestbetrag und Standort prüfen: Das Vorhaben muss in Deutschland liegen und das Mindestinvestitionsvolumen erreichen, bevor sich ein Antrag lohnt.
  4. Antrag im zuständigen Verfahren stellen: Reichen Sie den Förderantrag ein, bevor ein unterschriebener Auftrag den Vorhabenbeginn auslöst.
  5. Zusage oder zulässigen Beginn abwarten: Beauftragen Sie erst, wenn die Förderzusage vorliegt oder das Verfahren den Beginn ausdrücklich erlaubt.
  6. Einbauen und belegen: Leitungen legen, nötige Wandöffnungen erstellen, Anlage montieren und in Betrieb nehmen, mit Unterlagen, die den Heizbetrieb zeigen.
  7. Verwendungsnachweis einreichen: Rechnungen und geforderte Nachweise fristgerecht einreichen, damit die Auszahlung nicht an einer Frist scheitert.

Warum die Reihenfolge rechtlich zählt

Für BEG-Einzelmaßnahmen nennt die BAFA-Seite zu Anlagen zur Wärmeerzeugung ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 300 Euro brutto und einen Grundfördersatz von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, wobei ausschließlich Investitionsvorhaben auf dem Gebiet der Bundesrepublik gefördert werden. Dieselbe Förderlogik verlangt, dass Antrag, Zusage beziehungsweise zulässiger Vorhabenbeginn und Umsetzung in dieser Reihenfolge nach dem jeweils gültigen Verfahren eingehalten werden.

Übersetzt heißt das, Ihr unterschriebener Auftrag kann der Punkt sein, an dem der Anspruch verloren geht. Ein unverbindliches Angebot ist ungefährlich und für den Antrag sogar nötig. Die verbindliche Beauftragung gehört ans andere Ende der Kette.

Unterschreiben Sie nichts, das wie ein Auftrag aussieht, bevor Ihr Antrag gestellt ist. Ein Angebot einholen ist Vorbereitung, ein Auftrag ist Beginn.

Wer welche Aufgabe übernimmt

Wir unterstützen unsere Kunden bei der Beantragung staatlicher Förderung für Wärmepumpen, und die Förderberatung zu BAFA und KfW ist Teil dieser Begleitung. Das ersetzt Ihre Antragspflicht nicht, denn Antragsteller bleiben Sie als Eigentümer. Es stellt aber sicher, dass Gerätekombination, Kostenabgrenzung und Antragstermin vor der Unterschrift dokumentiert sind.

Zum Einbau selbst gehören bei uns Beratung und Auslegung der Anlage, das Verlegen der erforderlichen Leitungen, das Erstellen nötiger Wandöffnungen sowie Montage und Inbetriebnahme. Wer den Ablauf aus Sicht der Antragstellung noch einmal in Ruhe nachlesen möchte, findet im Förderleitfaden für Hausbesitzer in Nordwestdeutschland eine ergänzende Darstellung der Schrittfolge bei der Wärmepumpenförderung.

Legen Sie zum Schluss Ihr eigenes Angebot neben die sieben Schritte. Der erste Schritt, der bei Ihnen noch fehlt, ist Ihr nächster Arbeitspunkt. Alles dahinter bleibt warten, bis dieser Punkt geklärt ist.

Zwei Fälle Wohnhaus und kleines Büro

Zwei typische Anfragen zeigen, wie dieselbe Technik in zwei verschiedene Förderwege führt. Der Unterschied liegt nicht im Gerät, sondern in Nutzung und Antragsteller.

Fall Wohnhaus mit Heizwunsch

Stellen Sie sich einen Eigentümer vor, der in einem älteren Wohnhaus zwei Räume im Sommer kühlen und im Winter mit derselben Anlage heizen möchte. Das Wohnzimmer ist groß und schlecht gedämmt, das Arbeitszimmer kleiner und später saniert worden. Genau an diesem Punkt entscheidet die Auslegung über mehr als den Komfort.

Wir beraten vor Ort, welches Klimagerät passt, abhängig von der Dämmung der Räume, der Größe der zu kühlenden Fläche und dem Alter des Hauses. Für die Förderung kommt hinzu, dass die konkrete Kombination als Luft-Luft-Wärmepumpe heizen und die geforderte Effizienzklasse erreichen muss und dass der Antrag vor dem Auftrag liegt. Erfüllt die Paarung diese Punkte, ist das ein Fall für die Heizungsförderung im Wohngebäude.

Ändert sich der Wunsch unterwegs, ändert sich die Antwort. Sagt der Eigentümer im Gespräch, geheizt werde weiterhin ausschließlich mit der vorhandenen Anlage und die Split-Geräte seien nur für heiße Nächte gedacht, ist das ein ehrlicher Komfortkauf ohne Heizungszuschuss. Beide Entscheidungen sind legitim, aber nur eine davon gehört in einen Förderantrag.

Fall Büro mit Kühlwunsch

Ein kleines Büro mit mehreren Arbeitsplätzen hat das umgekehrte Problem. Die Räume überhitzen im Sommer, die Heizung des Gebäudes funktioniert, und gesucht wird vor allem verlässliche Kühlung für den Arbeitstag. Hier wäre es falsch, künstlich eine Wohnraumheizung zu konstruieren.

Für diesen Fall ist die gewerbliche Kälte- und Klimaförderung der passende Prüfweg. Auf der BAFA-Seite zur Kälte-Klima-Richtlinie steht, dass Privatpersonen in diesem Programm nicht antragsberechtigt sind und die Förderung deshalb vor allem für gewerbliche Anwendungen relevant ist. Der Betrieb prüft also nicht die Heizungslogik, sondern Kältemittel, technische Ausführung und elektronischen Antrag im Gewerbeprogramm.

Dieselbe Wand, dasselbe Gerät, zwei Förderprogramme. Entscheidend ist, wer beantragt und wozu die Anlage bestimmt ist.

Die Zuordnung in einem Satz

Wohnen prüft die Heizungsförderung, weil dort die Raumheizung der Fördergegenstand ist. Gewerbe prüft zusätzlich die befristete Kälterichtlinie, weil dort effiziente Kühlung im Betrieb zählt. Wer beide Nutzungen in einem Gebäude mischt, etwa Praxisräume unter Wohnungen, trennt die Anlagen und Anträge sauber nach Nutzung, statt einen Antrag für alles zu stellen.

Prüfen Sie Ihren eigenen Fall mit zwei Fragen. Erstens, soll die Anlage nachweisbar heizen oder vor allem kühlen. Zweitens, beantragt ein Privathaushalt oder ein Gewerbebetrieb. Aus diesen beiden Antworten ergibt sich Ihr Programm, und erst danach folgt die Geräteauswahl.

Förderfähigkeit vor der Bestellung prüfen lassen

Ein unterschriebenes Angebot lässt sich nur schwer korrigieren. Deshalb steht die Förderprüfung am Ende Ihrer Entscheidung, aber vor der Bestellung. Drei Punkte tragen dabei Ihren Antrag, und Sie sollten alle drei schriftlich festhalten.

Der erste Punkt ist die exakte Gerätepaarung mit Heizbetrieb. Nur wenn die gelistete Kombination aus Außengerät und Innengeräten nachweisbar Räume heizt, gibt es den Heizungszuschuss, ganz gleich wie modern das Gerät ist. Der zweite Punkt ist der Stichtag: Jeder Fördersatz gilt zu den Bedingungen am Tag der Antragstellung, und wer auf Regeln wartet, die erst ab 2027 greifen, rechnet mit anderen Bedingungen als heute. Der dritte Punkt ist die Reihenfolge. Der Antrag kommt vor Auftrag und Einbau, weil ein vorzeitiger Beginn den Anspruch gefährdet.

Was ein Prüftermin konkret leisten sollte

Ein sinnvoller Vor-Ort-Termin verbindet Gebäudedaten mit der Förderkategorie. Dämmung, Fläche der zu kühlenden Räume und Alter des Hauses bestimmen die Auslegung, und dieselben Angaben zeigen, ob ein Heizbetrieb mit dieser Anlage überhaupt glaubwürdig planbar ist. Am Ende des Termins stehen Außengerät, Innengeräte und die getrennten Kostenpositionen schriftlich fest.

  • Kombination benennen: Alle Typbezeichnungen stehen im Angebot, nicht nur die Baureihe.
  • Förderkategorie zuordnen: Heizungsförderung im Wohngebäude oder Gewerbeprogramm, klar getrennt.
  • Antragstermin festlegen: Ein konkretes Datum, zu dem der Antrag gestellt wird, statt einer vagen Angabe vor dem Einbau.
  • Ehrliche Absage einplanen: Passt nur ein reines Komfortgerät, wird das offen gesagt und ohne Förderversprechen angeboten.

Wir planen und installieren Klimaanlagen für Wohn- und Geschäftsräume zum Kühlen und Heizen. Dazu gehört auch die klare Aussage, wenn ein Vorhaben besser ohne Förderantrag umgesetzt wird, weil der Heizbetrieb nicht der tatsächliche Zweck ist. Diese Ehrlichkeit schützt Sie vor einem Antrag, der an der Prüfung scheitert.

Für Gewerbebetriebe mit Kühlbedarf kommt der Kalender hinzu. Das befristete Gewerbeprogramm gehört in die Jahresplanung, solange es läuft, und wer erst nach Ablauf einer Richtlinie plant, plant ohne dieses Programm.

Ihre nächste Handlung ist klein und klar. Lassen Sie Gerätekombination und Antragstermin prüfen und schriftlich festhalten, bevor Sie ein Angebot unterschreiben. Erst wenn beide Punkte stehen, wird aus Ihrer Entscheidung zur Split Klimaanlage Förderung eine Investitionsentscheidung mit Belegen.


Lassen Sie Ihre geplante Gerätekombination, den Heizbetrieb und den Antragstermin vor der Bestellung prüfen, damit aus Ihrem Angebot ein förderfähiger Antrag werden kann. Charles Wärme + Kälte plant und installiert Split- und Multisplit-Anlagen zum Kühlen und Heizen und unterstützt Sie bei der staatlichen Förderung, von der Auslegung vor Ort bis zur Inbetriebnahme. Vereinbaren Sie Ihren Prüftermin bei Charles Wärme + Kälte an den Standorten Reinheim oder Krefeld, für Krefeld telefonisch unter (02841) 6023879.

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